Von Relevanz war dabei, dass ein Teil der Geflüchteten nicht über ausreichende Lese- und Schreibkenntnisse in der Herkunftssprache verfügt. Die Alphabetisierungsraten in den zehn Herkunftsländern, die in der Stichprobenziehung berücksichtigt wurden, lassen darauf schließen, dass auch Analphabetinnen und Analphabeten in der Stichprobe vertreten sind.
Um diese Gruppe nicht systematisch auszuschließen, wurden im Rahmen der ReGES-Studie zwei Befragungsmodi angeboten, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. Einerseits konnte der Fragebogen in Form einer computergestützten persönlichen Befragung („Computer-Assisted-Personal-Interview“ – CAPI) ausgefüllt werden. Die Interviewerinnen und Interviewer mussten dabei sowohl im Deutschen wie auch in der Fremdsprache über Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verfügen. Andererseits wurde die Befragung auch als „Computer-Assisted-Self-Interview“ (CASI) angeboten, um beispielsweise Effekten durch Interviewende entgegenzuwirken und beim Antwortverhalten den Effekt sozialer Erwünschtheit zu reduzieren. Die Teilnehmenden der Studie konnten dabei den Fragebogen selbstständig auf einem Tablet ausfüllen und zusätzlich alle Fragen auch als Audiodateien anhören.
Eine Diskussion der Vor- und Nachteile der beiden Befragungsmodi sowie eine Darstellung der praktischen Erfahrungen zu den Befragungsmodi und der Nutzung der Audiodateien findet sich im LIfBi Working Paper No. 86 „Übersetzung von Instrumenten für die Befragung von Neuzugewanderten und Implementation einer audiobasierten Interviewdurchführung“.