Die neugegründete Ethikkommission des LIfBi ist Ausdruck einer Selbstverpflichtung zum Einhalten forschungsethischer Prinzipien. Sie prüft alle Forschungsprojekte, insbesondere die datenerhebenden Studien, die im Namen des LIfBi durchgeführt werden. Nach erfolgter Prüfung stehen der Kommission schließlich drei Entscheidungsoptionen zur Verfügung: „Unbedenklich“, „Unbedenklich vorbehaltlich erfolgter Anpassungen“ sowie „kein Unbedenklichkeitsvotum“.
Durch die multiperspektivische Betrachtung ihrer fünf Mitglieder beurteilt die Kommission Forschungsvorhaben hinsichtlich ihrer ethischen Zulässigkeit. Hierbei wird insbesondere die Perspektive der befragten Studienteilnehmenden sowie unmittelbar betroffener Dritter eingenommen. „Besonders wichtig war uns eine möglichst umfassende Perspektive. Die in die Kommission berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentieren deshalb eine Bandbreite der wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie der am LIfBi vorhandenen Fachrichtungen“, so die Direktorin des LIfBi, Prof. Dr. Cordula Artelt.
Mit der Einrichtung der Kommission folgt das LIfBi den Leibniz-Standards und -Verfahren im Rahmen des Leibniz-Kodex „Gute wissenschaftliche Praxis“. Dieser verpflichtet alle Leibniz-Einrichtungen, den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2019 vorgelegten Kodex „Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis“ als verbindliche Grundlage heranzuziehen.
Die vom LIfBi eingesetzten Mitglieder der Ethikkommission sind Simon Dickopf, Dr. Lydia Kleine, Dr. Kathrin Lockl, Dr. Patrick Rummel und Dr. Monja Schmitt. Brigitte Bogensperger ist als betriebliche Datenschutzbeauftragte am LIfBi assoziiertes Mitglied. Gewählter Vorsitzender ist Dr. Patrick Rummel, als Stellvertretung wurde Simon Dickopf gewählt. Zum 15. Februar 2023 nimmt die Ethikkommission ihre Arbeit auf.