Hohmann ist Mitglied des Rats für Sozial- und WirtschaftsDaten (RatSWD). Er hat im Verhandlungsprozess der Europäischen Datenschutzreform wiederholt Stellung genommen und die Belange der empirischen Forschung im politischen Prozess koordiniert.
In seinem Vortrag klärte er über das Grundverständnis des Datenschutzes in Deutschland auf, erläuterte, dass bei der neuen EU-DSGVO das deutsche Modell „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ übernommen wurde und zog Vergleiche zu anderen Staaten. Des Weiteren informierte er über Auswirkungen der Verordnung bei Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Abschließend stellte er den Stand des Verfahrens bei dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung dar und schilderte den Fortgang des Umsetzungsverfahrens.