Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.lifbi.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alternativtexte:
Noch fehlende Alternativtexte für Grafiken, Tabellen und Objekte auf der Webseite werden nach und nach ergänzt und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Einfache Sprache:
Teile dieser Webseite richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den jeweiligen Fachbereichen. Auf Grund der Komplexität der Inhalte kann eine einfache Sprachgestaltung nicht immer umgesetzt werden und es werden gängige Fachbegriffe und Abkürzungen genutzt. Der Redaktion ist es jedoch stets ein Anliegen, Texte auf der LIfBi-Webseite möglichst verständlich zu formulieren.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor. Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung. Verschiedene Publikationen können nicht nachträglich auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.01.2023 erstellt und zuletzt am 17.01.2023 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Kontakt und Feedback
Wir freuen uns über Hinweise, wie wir die barrierefreie Nutzung unserer Website verbessern können.
Über die E-Mail-Adresse kommunikation@lifbi.de können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und nicht barrierefreie Inhalte in einem für sie zugänglichen Format anfordern.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Seite: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html